Elternbrief April 2021

Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern,

ab Montag (12.04.2021) beginnt bei uns wieder der Schulbetrieb. Das heißt, alle Schüler kommen wieder in die Schule und werden bei ihrem Klassenlehrer 5 Stunden Unterricht haben. Zusätzlich werden die Klassenlehrer 2 Stunden pro Woche mit einigen oder allen Schülern Förderunterricht durchführen, um die Leistungen zu verbessern. Damit wir nicht sofort wieder die Schulen schließen müssen, gelten ab Montag in Sachsen-Anhalt für alle Schulen folgende neue Regelungen:

  • alle Lehrer und Schüler müssen sich 2x pro Woche selbst testen

(die Tests sind ganz einfach, man muss sich nur einen kleinen Wattetupfer ein kleines Bisschen in die Nase stecken, nicht tief hinein) wir werden die Tests immer montags und donnerstags in der 1. Stunde durchführen – Schüler, deren Eltern das Testen ihres Kindes nicht erlauben, dürfen  auch nicht mehr am Unterricht teilnehmen. Diese Schüler bekommen auch keinen Distanzunterricht/keine Notbetreuung.

 

  • sollte ein Selbsttest positiv ausfallen, so holen die Eltern das Kind sofort von der Schule ab und lassen vom Haus- oder Kinderarzt einen PCR-Test durchführen, um zu überprüfen, ob wirklich eine Infektion vorliegt. Die Eltern informieren danach die Schule über das Ergebnis des PCR-Tests.

 

  • für alle anderen Personen geht der Unterricht solange ganz „normal“ weiter, bis das Ergebnis des PCR-Tests vorliegt. Die weiteren Maßnahmen erfährt die Schule über das Gesundheitsamt der Stadt Halle.

 

  • In begründeten Ausnahmefällen (z.B Kind war krank und konnte sich deshalb montags oder donnerstags nicht in der Schule testen) können die Eltern einen Selbsttest und ein Formular zur eidesstattlichen Erklärung im Sekretariat abholen. Die Eltern testen dann das Kind zu Hause und teilen der Schule auf dem Formular mit, dass das Kind einen negativen Selbsttest gemacht hat.

 

Achtung!

 

ab Montag (12.04.2021) gilt weiterhin folgende Bestimmung:

 

  • Jede Person, die das Schulgelände/Schulgebäude betreten möchte, darf das nur mit einem Nachweis, dass bei ihr ein negativer Schnelltest in einer Apotheke, beim Hausarzt oder einem Testzentrum gemacht wurde. Dieser Nachweis darf höchsten 3 Tage alt

 

  • Eine Ausnahme gilt für die Eltern, die ihr Kind nach dem Unterricht abholen möchten. Diese Eltern können auf dem Schulhof mit dem Mindestabstand von 3m zueinander warten.

 

Ich bitte alle Schülerinnen, Schüler und alle erwachsenen Personen sich unbedingt an diese Regeln zu halten, damit wir so schnell wie möglich wieder zu einem normalen Schulalltag zurückkehren können.

 

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Schimpf

Schulleiter

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